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- 1
- Anwendungsbereich und Leistungen
- 1.1
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Future Connection AG („AGB“ oder „Vertrag“)
gelten für sämtliche Beziehungen zwischen
dem Auftraggeber und Future Connection AG („Future
Connection“). Abweichende Regelungen gemäss
Projektvereinbarung und/oder der Auftragsbestätigung
bleiben vorbehalten. Bei Projekten wird eine Projektvereinbarung
abgeschlossen, in welcher der genaue Leistungsumfang,
die Projektphasen, die Abnahme, Vergütungen und
Termine schriftlich vereinbart werden. Bei einzelnen
Aufträgen werden der Leistungsumfang, die Kosten
und Termine schriftlich in der Auftragsbestätigung
(Brief oder E-Mail) festgehalten.
- 1.2
- Die Leistungen von Future Connection in den Bereichen
Internet, Multimedia, Design und Audio/Video können
umfassen:
-
- Erstellen von Studien, Analysen, Konzepten und
Kommunikationsstrategien;
- Beratung und Unterstützung;
- Projektierung und Projektmanagement;
- Konzeption sowie Entwicklung und Realisierung von
Projekten und Produkten, insbesondere Websites, Präsentationen,
Drucksachen und Audio/Video-Produktionen;
- Entwicklung und Adaption von Software;
- Design und Gestaltung von Benutzeroberflächen;
- Entwicklung, Integration und Abnahme von Systemen;
- Betrieb und Wartung von Hard- und Software.
- 1.3
- Ein erstes Briefinggespräch ist kostenlos und für beide Parteien
unverbindlich. In der Folge erhält der Auftraggeber
eine schriftliche Offerte und bei deren Annahme die
Projektvereinbarung zur Unterzeichnung. Bei Aufträgen
erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Future Connection erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen.
- 1.4
- Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert
Future Connection den Auftraggeber in der schriftlichen
Auftragsbestätigung im Voraus über die Höhe
der Vergütung. Eine Verwendung der im Rahmen der
Präsentation gemachten Vorschläge durch den
Auftraggeber erfordert die schriftliche Zustimmung von
Future Connection. Die Bestimmungen über geistiges
Eigentum (Ziffer 7 unten) finden sinngemäss Anwendung.
Bei Ausführung der Vorschläge werden bereits
bezahlte Vergütungen angemessen angerechnet.
- 2
- Leistungsänderungen
- 2.1
- Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis
schriftlich die vereinbarten Leistungen anpassen. Sind
Auswirkungen auf die Vergütungen und Termine zu
erwarten, erarbeitet Future Connection eine neue Offerte
innerhalb eines zu vereinbarenden Zeitraums. Ohne gegenteilige
Vereinbarung setzt Future Connection bis zur Annahme
oder Ablehnung der neuen Offerte die vertraglich vereinbarten
Leistungen fort.
- 2.2
- Die Leistungsänderungen und allfällige Anpassungen
von Vergütungen, Terminen und anderen Vertragspunkten
werden vor der Ausführung schriftlich festgehalten.
Die Anpassung der Vergütungen berechnet sich nach
den im Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderung
anwendbaren Ansätzen.
- 2.3
- Bei Streichung oder massiver Kürzung des Inhalts
und/oder Umfangs des vertraglichen Leistungen vereinbaren
die Parteien eine angemessene Entschädigung für
den Vergütungsausfall und die von Future Connection
bereitgestellten Kapazitäten.
- 3
- Erfüllungsort
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien
schriftlich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort
der Sitz von Future Connection.
- 4
- Pflichten von Future Connection
- 4.1
- Future Connection erbringt die vereinbarten Leistungen
mit fachgerechter Sorgfalt.
- 4.2
- Future Connection hat grundsätzlich die Leistungen
persönlich zu erbringen; der Beizug von Dritten
ist ihr jedoch nach ihrem Gutdünken gestattet,
ausser wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen
würden oder der Auftraggeber ausdrücklich
die persönliche Leistung durch Future Connection
wünscht.
- 4.3
- Erfordert die Erbringung der Leistungen die Benützung
von EDV-Anlagen, verwendet Future Connection in der
Regel die eigenen Anlagen, soweit diese geeignet sind
und zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Ist für die Erbringung
der Leistungen die Anschaffung spezieller Anlagen oder
Software nötig, einigen sich die Parteien von Fall
zu Fall über eine zusätzliche Vergütung.
- 4.4
- Future Connection informiert den Auftraggeber auf
Verlangen über den Projektfortschritt, und bei
Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis
zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
- 4.5
- Future Connection informiert den Auftraggeber rechtzeitig
über Schwierigkeiten, welche die vertraglich vereinbarte
Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen
Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen
Vorkommnissen informiert Future Connection den Auftraggeber
unverzüglich darüber.
- 5
- Pflichten des Auftraggebers
- 5.1
- Der Auftraggeber entrichtet für die Leistungen,
die Future Connection zu erbringen hat, die jeweils
festgelegten Vergütungen.
- 5.2
- Der Auftraggeber hat Future Connection rechtzeitig
auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche,
behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam
zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung
und den Gebrauch von Drittprodukten von Bedeutung sind.
Der Auftraggeber übergibt Future Connection rechtzeitig
alle notwendigen Dokumente.
- 5.3
- Unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des
Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und beigezogenen
Hilfspersonen können zu Mehraufwendungen von Future
Connection führen. Future Connection macht den
Auftraggeber frühzeitig und in geeigneter Form
auf solche Mehraufwendungen aufmerksam. Wenn nichts
anderes vereinbart ist, werden diese nach Aufwand in
Rechnung gestellt.
- 6
- Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten
- 6.1
- Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen
von Future Connection nach Aufwand abgerechnet. Dies
gilt auch bei einem Kostenrahmen, dem die Bedeutung
einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis). Zeigt
sich im Laufe der Erfüllung, dass dieser nicht
eingehalten werden kann, orientiert Future Connection
den Auftraggeber schriftlich so früh wie möglich.
Vorbehalten bleibt Ziffer 2 dieser AGB.
- 6.2
- Wird für die zu erbringenden Leistungen eine
Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten
schriftlich in der Projektvereinbarung oder der Auftragsbestätigung
festzulegen.
- 6.3
- Nicht in der Vergütung (sei es für Leistungen
nach Aufwand oder für Pauschalvergütungen)
von Future Connection inbegriffen und zusätzlich
vom Auftraggeber direkt an Future Connection zu vergüten
sind folgende Aufwendungen:
-
- Übersetzungsarbeiten, Fotografen, Bildsuche
und Bildrechte, Website Hosting, Domain Registrationen,
Post-/Kurierdienste;
- sämtliche Dienstleistungen Dritter, die mit
ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
sind. Vorbehalten bleibt jedoch Ziffer 4.2 dieser
AGB;
- Reisekosten zum Auftraggeber, die im Rahmen des
normalen Betreuungsauftrages notwendig werden.
- 6.4
- Die Rechnungsstellung für nach Aufwand berechnete
Leistungen erfolgt monatlich. Leistungen zu einem Pauschalhonorar
werden gemäss dem in der Projektvereinbarung oder
in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsplan
in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzug
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Ohne Mitteilung
des Auftraggebers gilt eine Rechnung nach Ablauf dieser
Zahlungsfrist als angenommen.
- 7
- Geistiges Eigentum
- 7.1
- Das geistige Eigentum, insbesondere an webbasierten
Applikationen, Software, am Know-how, Dokumentation
sowie an den übrigen von Future Connection geschaffenen
Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“)
gehört Future Connection und/oder ihren Lizenzgebern.
- 7.2
- Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber
mit vollständiger und vertragsgemässer Bezahlung
der Vergütung eine nicht exklusive Lizenz (ohne
Unterlizenzvergaberecht) während der Vertragsdauer
eingeräumt, die Arbeitsergebnisse im dafür
vorgesehenen Umfang selber zu nutzen. Davon ausgenommen
sind speziell für den Auftraggeber geschaffene
Oberflächen, Erscheinungsbilder und ähnliche
Arbeitsergebnisse, hier erhält der Auftraggeber
nach vollständiger vertragsgemässer Bezahlung
der Vergütung eine exklusive Lizenz für die
Vertragsdauer.
- 7.3
- Ist Software speziell für den Auftraggeber entwickelt
worden und kann Future Connection die Wartung oder notwendigen
Anpassungen nicht marktkonform vornehmen, kann der Auftraggeber
die Herausgabe des Source-Codes und dazugehöriger
Dokumentation gegen angemessene Entschädigung verlangen.
- 7.4
- Sofern nicht anders vereinbart, bedarf eine über
die Vertragsdauer hinausgehende Lizenz (vgl. Ziffer
7.2 dieser AGB) einer vorgängigen schriftlichen
Vereinbarung. Zudem hat Future Connection Anrecht auf
separate Vergütung.
- 7.5
- Future Connection behält sich das Recht vor,
Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie eingebracht
bzw. allein oder zusammen mit dem Auftraggeber erworben
hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher
Art für andere Auftraggeber zu verwenden.
- 8
- Geheimhaltung
- 8.1
- Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre
Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen gegenseitig
zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder
offenkundig noch allgemein zugänglich sind, und
die ihnen, sei es mündlich, schriftlich oder implizit
während der Vorbereitung und Durchführung
dieses Vertrages zugänglich wurden.
- 8.2
- Diese Geheimhaltungspflicht bleibt, solange daran
ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung
des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von
3 Jahren aufrecht.
- 9
- Verzug
- 9.1
- Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder
einzelne Termine schriftlich. Nur schriftlich zugesicherte
Termine sind verbindlich. Die Parteien können im
gegenseitigen Einverständnis die Terminpläne
bzw. Termine schriftlich anpassen. Vorbehalten bleibt
Ziffer 2 dieses Vertrages.
- 9.2
- Die Parteien kommen bei Nichteinhalten der als verzugsbegründend
vereinbarten Termine ohne weiteres in Verzug, bei anderen
Terminen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen
Nachfrist.
- 9.3
- Ist eine Partei in Verzug, kann die andere Partei
vom Vertrag zurücktreten, nachdem sie der säumigen
Partei eine angemessene Nachfrist mit entsprechender
Androhung angesetzt hat.
- 9.4
- Eine Konventionalstrafe für Verzug ist geschuldet,
soweit eine solche vereinbart wurde. Die Konventionalstrafe
ist in jedem Fall geschuldet, auch wenn die Leistung
vorbehaltlos angenommen wurde. Die Bezahlung einer allfälligen
Konventionalstrafe befreit nicht von den anderen vertraglichen
Verpflichtungen; Schadenersatzansprüche bleiben
vorbehalten, die Konventionalstrafe wird auf den zu
leistenden Schadenersatz angerechnet.
- 10
- Abnahme
- 10.1
- Die Parteien vereinbaren die Modalitäten der
Abnahme schriftlich in der Projektvereinbarung. Die
Abnahmebestimmungen enthalten Zeitpunkt, Ablauf und
Kriterien.
- 10.2
- Die Abnahme ist Sache des Auftraggebers; Future Connection
ist zur Mitwirkung verpflichtet.
- 10.3
- Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart
ist, hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen
selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges
System vereinbart, kann der Auftraggeber von Future
Connection verlangen, dass ihm die schriftlich zugesicherten
Eigenschaften demonstriert werden.
- 10.4
- Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und zeigen sich
bei der Prüfung keine Mängel, gilt die Unterzeichnung
des Protokolls durch den Auftraggeber als Abnahme.
- 10.5
- Weigert sich der Auftraggeber an der Abnahme mitzuwirken
und zwar aus Gründen, die Future Connection nicht
zu vertreten hat, und lässt er eine von Future
Connection angesetzte Nachfrist von 14 Tagen unbenutzt
verstreichen, gilt dies gleichermassen als Abnahme und
der Auftraggeber ist zur termingerechten Bezahlung der
Vergütung verpflichtet.
- 11
- Gewährleistung und Haftung
- 11.1
- Future Connection haftet für getreue und sorgfältige
Ausführung ihrer Leistungen bzw. dass die Arbeitsergebnisse
die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen,
vorbehältlich jedoch Ziffer 11.6 dieser AGB. Für
Drittprodukte gelten die Gewährleistungen der jeweiligen
Hersteller, unter Ausschluss jeder weiteren oder anderen
Gewährleistung von Future Connection.
- 11.2
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate
ab Abnahme des Arbeitsergebnisses oder falls es keine
Abnahme gibt, ab Ablieferung des Arbeitsergebnisses.
Der Auftraggeber hat Future Connection schriftlich den
Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist mitzuteilen.
Bei einem Mangel, welcher nachweislich auf ein Verschulden
von Future Connection zurückzuführen ist,
steht dem Auftraggeber aussschliesslich das Recht auf
Nachbesserung zu unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche,
vorbehältlich jedoch Ziffer 11.3 dieser AGB. Der
Auftraggeber hält eine einwandfreie Fehlerdokumentation
bereit.
- 11.3
- Gelingt es Future Connection jedoch auch nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist nicht, den Mangel nachzubessern,
kann der Auftraggeber bei Vorliegen eines Verschuldens
seitens Future Connection eine Reduktion der Vergütung,
und trifft Future Connection nachweislich ein Verschulden,
zudem Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens,
jedoch höchstens 20% der Vergütung unter diesem
Vertrag (allfällige Konventionalstrafen eingerechnet)
verlangen. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung
sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Auftraggeber
nicht vom Vertrag zurücktreten.
- 11.4
- Die Gewährleistungen umfassen weder Instandsetzung
noch erhöhten Aufwand infolge äusserer Einflüsse,
unrichtiger Bedienung oder anderer Gründe, die
vom Auftraggeber zu vertreten sind.
- 11.5
- Bei ihrer Zusammenarbeit beachten die Parteien die
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Grundsätze
über die Lauterkeit in der Werbung. Für Internet-Auftritte
sowie Inhalte (inkl. Werbung, Inserate, Fotografien,
Grafiken, Filme, etc.) trägt der Auftraggeber die
alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber hält
Future Connection von allfälligen Ansprüchen
Dritter vollumfänglich schadlos.
- 11.6
- Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass auch bei sorgfältiger
Entwicklung webbasierte Applikationen oder Software
nie 100% fehlerfrei sein werden. Future Connection wird
bei der Entwicklung und Wartung von Arbeitsergebnissen
die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einhalten
und nicht wissentlich gewerbliche Schutzrechte Dritter
verletzen.
- 11.7
- Future Connection haftet für allfällige
Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf
das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen
sind, bis insgesamt höchstens 20% der Vergütung
für die vereinbarten Leistungen unter diesem Vertrag
(allfällige Konventionalstrafen eingerechnet),
wenn Future Connection nicht beweist, dass sie oder
von ihr beigezogene Dritte kein Verschulden trifft.
- 11.8
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und
Hilfspersonen wird wegbedungen. Die Haftung für
Mängel und Störungen, die Future Connection
nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung,
höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe
des Auftraggebers oder Dritter, übermässige
Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme
Umgebungseinflüsse, für Schäden aus Nichterfüllung
von Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber
Dritten sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden
wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter oder
Schäden infolge von Datenverlusten wird im Rahmen
des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Die Beschränkungen
in dieser Ziffer gelten nicht für grobfahrlässig
oder absichtlich herbeigeführte Schäden.
- 12
- Abwerbeverbot
Während der Vertragsdauer sowie während einem
Jahr nach Vertragsbeendigung wird der Auftraggeber keine
Mitarbeiter von Future Connection direkt oder indirekt
abwerben, anstellen, beauftragen oder sonstwie beschäftigen,
es sei denn mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung
von Future Connection. Als Mitarbeiter im Sinne dieser
Bestimmungen gelten alle Personen, die während
der Vertragsdauer mit Future Connection in einem Arbeitsverhältnis
standen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung
schuldet der Auftraggeber Future Connection eine Konventionalstrafe
in der Höhe des Netto-Jahresgehaltes des abgeworbenen
Mitarbeiters, mindestens jedoch CHF 100'000.-- unter
Vorbehalt des Nachforderungsrechts für den weiteren
nachgewiesenen Schaden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe
befreit nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtung.
- 13
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- 13.1
- Sofern nicht anders vereinbart, kann dieser Vertrag
unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist
jeweils per Quartalsende von beiden Parteien schriftlich
gekündigt werden. Kündigungen unter Missachtung
der vereinbarten Kündigungsfristen gelten als unzeitig
und berechtigen Future Connection zu Schadenersatz.
- 13.2
- Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen können
die Parteien jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
- 13.3
- Im Falle der Kündigung berechnet sich die Vergütung
nach den erbrachten Leistungen.
- 14
- Schriftlichkeit
Diese AGB sowie allfällige Änderungen, Ergänzungen
und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Festlegung und der Unterzeichnung
durch beide Parteien. Auf dieses Erfordernis kann nur
durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
- 15
- Übertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem
Vertrag auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen
Zustimmung der jeweils anderen Partei.
- 16
- Teilnichtigkeit
Soweit einzelne Bestimmungen ungültig oder unwirksam
sind, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
Parteien können in diesem Fall die betroffene Bestimmung
durch eine andere ersetzen, die der ungültigen
oder unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise
am nächsten kommt.
- 17
- Newsletter und Werbung
Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers kann
Future Connection diesem Newsletters oder andere Informationen
regelmässig per E-Mail oder Post zukommen lassen.
Ferner ist es Future Connection erlaubt, in ihrer Werbung
(Werbemappen, Website, etc.) den Auftraggeber und sein
Projekt bzw. das Arbeitsergebnis zu nennen und auch
Abbildungen und/oder Ausschnitte davon zu zeigen.
- 18
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Ausschliesslich
zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus
diesem Rechtsverhältnis sind die Gerichte am Sitz
der Future Connection.
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- Future Connection AG, Februar 2005
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